Rechtsanwalt Andreas Hornig
Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Klaus Neukam

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mattias Kaller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Christopher Ohnesorge

Rechtsanwalt

Schützenstraße 24
­96047 Bamberg

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Zertifiziert nach ISO 9001:2015

Familienrecht – Beratung & Vertretung

Kanzlei Hornig & Kollegen
Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Bamberg 

Familie, Ehe, Partnerschaft – nicht immer enden diese Verhältnisse so, wie man es sich gewünscht hat. Kommt es zur Trennung oder Ehescheidung, stehen viele Menschen plötzlich vor einer Vielzahl rechtlicher und emotionaler Herausforderungen. Es geht um Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen, Versorgung und oftmals auch um das Bedürfnis, klare und friedliche Lösungen zu finden. 

Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig und mit Augenmaß – vor, während und nach einer Trennung. Ziel ist dabei nicht die Eskalation, sondern eine tragfähige, rechtlich abgesicherte Lösung für alle Beteiligten. Dank unserer Erfahrung in der Mediation sowie der konsequenten Interessenvertretung können wir auch in schwierigen Situationen klare Wege aufzeigen. 

 

Unsere Leistungen im Überblick: 

Scheidung und Trennung
Begleitung im gesamten Trennungs- und Scheidungsverfahren, Klärung aller rechtlichen Fragen, auch zu Hausrat und Ehewohnung. 

Unterhalt für Kinder und Ehepartner
Rechtliche Unterstützung zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt – auch bei besonderen Einkommensverhältnissen. 

Sorgerecht und Umgangsrecht
Beratung und Vertretung bei der Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts – mit Fokus auf das Kindeswohl. 

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
Ermittlung des Zugewinns, Bewertung von Vermögensbestandteilen, Aufteilung von gemeinsamen Werten – mit Blick auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen. 

Versorgungsausgleich
Klärung und Durchsetzung des Ausgleichs von Renten- und Versorgungsansprüchen nach der Ehe. 

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Rechtliche Beratung und Gestaltung von Eheverträgen – ob vor der Heirat, während der Ehe oder zur vorsorglichen Regelung im Fall einer Trennung. Ebenso: Erstellung rechtssicherer Scheidungsfolgenvereinbarungen. 

 

Häufige Anlässe für anwaltliche Beratung im Familienrecht: 

  1. Scheidung und Trennung
    Die juristische Begleitung bei der Auflösung der Ehe und der Neuregelung aller damit verbundenen Angelegenheiten. 
  1. Unterhaltsfragen
    Feststellung, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. 
  1. Sorgerecht und Umgang
    Unterstützung bei Konflikten zur elterlichen Sorge und beim Umgangsrecht – immer mit Blick auf das Kindeswohl. 
  1. Vermögensaufteilung und Zugewinn
    Strukturierte Klärung finanzieller Fragen – insbesondere bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder privatem Vermögen. 
  1. Eheverträge und Vorsorgeregelungen
    Gestaltung rechtssicherer Eheverträge – zur Vermeidung späterer Streitigkeiten. 

 

Ihre Ansprechpartner: 

Andreas Hornig
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht 

Matthias Kaller
Fachanwalt für Familienrecht 

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Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Gespräch – wir hören zu, erklären verständlich und vertreten Ihre Interessen konsequent.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

 

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Häufige Fragen - FAQ 

Was kostet eine Scheidung?


Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich aus dem Einkommen der Ehepartner und dem Vermögen ergibt. Gerne geben wir Ihnen im persönlichen Gespräch eine erste Einschätzung. 

Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?


Die Dauer des Unterhalts hängt vom Einzelfall ab – z. B. ob es sich um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handelt. Auch neue Partnerschaften, eigenes Einkommen oder die Dauer der Ehe können Einfluss haben. 

Wer bekommt das Sorgerecht nach der Scheidung?


Grundsätzlich bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, es sei denn, das Kindeswohl erfordert etwas anderes. Wir beraten Sie, wie eine tragfähige Regelung für das Kind getroffen werden kann. 

Was ist ein Zugewinnausgleich?


Der Zugewinnausgleich regelt die Vermögensverteilung bei einer Scheidung. Es wird ermittelt, wie viel jeder Ehepartner während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hat – und dieser Wert wird ausgeglichen. 

Muss ich einen Ehevertrag abschließen?


Ein Ehevertrag ist nicht verpflichtend, aber in vielen Fällen sehr sinnvoll – etwa bei großen Vermögenswerten, Unternehmensbeteiligungen oder Kindern aus früheren Beziehungen. Wir prüfen, ob ein Vertrag in Ihrem Fall ratsam ist. 

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei der Scheidung?


Ob das Haus verkauft, übertragen oder weiterhin gemeinsam genutzt wird, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie zur besten Lösung – auch steuerlich. 

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?


Trennungsunterhalt wird während der Trennung gezahlt, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Danach beginnt – sofern Anspruch besteht – der nacheheliche Unterhalt. Beide Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. 

Was bedeutet Versorgungsausgleich?


Beim Versorgungsausgleich werden Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dies betrifft gesetzliche, private und betriebliche Altersversorgungen. 

 

Aktuelle Sachverhalte im Bereich Familienrecht

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