Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
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Familie, Ehe, Partnerschaft – nicht immer enden diese Verhältnisse so, wie man es sich gewünscht hat. Kommt es zur Trennung oder Ehescheidung, stehen viele Menschen plötzlich vor einer Vielzahl rechtlicher und emotionaler Herausforderungen. Es geht um Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen, Versorgung und oftmals auch um das Bedürfnis, klare und friedliche Lösungen zu finden.
Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig und mit Augenmaß – vor, während und nach einer Trennung. Ziel ist dabei nicht die Eskalation, sondern eine tragfähige, rechtlich abgesicherte Lösung für alle Beteiligten. Dank unserer Erfahrung in der Mediation sowie der konsequenten Interessenvertretung können wir auch in schwierigen Situationen klare Wege aufzeigen.
Scheidung und Trennung
Begleitung im gesamten Trennungs- und Scheidungsverfahren, Klärung aller rechtlichen Fragen, auch zu Hausrat und Ehewohnung.
Unterhalt für Kinder und Ehepartner
Rechtliche Unterstützung zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt – auch bei besonderen Einkommensverhältnissen.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Beratung und Vertretung bei der Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts – mit Fokus auf das Kindeswohl.
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
Ermittlung des Zugewinns, Bewertung von Vermögensbestandteilen, Aufteilung von gemeinsamen Werten – mit Blick auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen.
Versorgungsausgleich
Klärung und Durchsetzung des Ausgleichs von Renten- und Versorgungsansprüchen nach der Ehe.
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Rechtliche Beratung und Gestaltung von Eheverträgen – ob vor der Heirat, während der Ehe oder zur vorsorglichen Regelung im Fall einer Trennung. Ebenso: Erstellung rechtssicherer Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Andreas Hornig
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Matthias Kaller
Fachanwalt für Familienrecht
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Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Gespräch – wir hören zu, erklären verständlich und vertreten Ihre Interessen konsequent.
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Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich aus dem Einkommen der Ehepartner und dem Vermögen ergibt. Gerne geben wir Ihnen im persönlichen Gespräch eine erste Einschätzung.
Die Dauer des Unterhalts hängt vom Einzelfall ab – z. B. ob es sich um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handelt. Auch neue Partnerschaften, eigenes Einkommen oder die Dauer der Ehe können Einfluss haben.
Grundsätzlich bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, es sei denn, das Kindeswohl erfordert etwas anderes. Wir beraten Sie, wie eine tragfähige Regelung für das Kind getroffen werden kann.
Der Zugewinnausgleich regelt die Vermögensverteilung bei einer Scheidung. Es wird ermittelt, wie viel jeder Ehepartner während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hat – und dieser Wert wird ausgeglichen.
Ein Ehevertrag ist nicht verpflichtend, aber in vielen Fällen sehr sinnvoll – etwa bei großen Vermögenswerten, Unternehmensbeteiligungen oder Kindern aus früheren Beziehungen. Wir prüfen, ob ein Vertrag in Ihrem Fall ratsam ist.
Ob das Haus verkauft, übertragen oder weiterhin gemeinsam genutzt wird, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie zur besten Lösung – auch steuerlich.
Trennungsunterhalt wird während der Trennung gezahlt, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Danach beginnt – sofern Anspruch besteht – der nacheheliche Unterhalt. Beide Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Beim Versorgungsausgleich werden Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dies betrifft gesetzliche, private und betriebliche Altersversorgungen.