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Die neue Partnerschaft bestand seit einem Jahr. Die getrennt lebende Ehefrau zog zum neuen Partner. Das neue Paar trat auch in der Öffentlichkeit als Paar auf (gemeinsame Urlaube, Familienfeiern). Der kleinen Sohn nannte den neuen Partner des Ehefrau bereits "Papa". In einem solchen Fall sei ein weiterer Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex grob unbillig, befand das OLG Oldenburg am 16.11.16, 4 UF 78/16).
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