Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Schützenstraße 24
­96047 Bamberg

+49 (0) 951 942311 0
+49 (0) 951 942311 50

Zertifiziert nach ISO 9001:2015

Kein Unterhalt bei Ehebruch

In Betracht kommt eine Versagung des Ehegattenunterhalts gemäß § 1579 Nr. 7 BGB, der auch für Fälle des Trennungsunterhalts entsprechend gilt. Der Gesetzestext lautet:

"Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt".

Dass Ehebruch ein Fehlverhalten ist, weil er gegen die ehelichen Treuepflichten verstößt, dürfte jedermann einleuchten.

Hinzukommen muss aber, dass das Fehlverhalten nur und eindeutig beim Unterhaltsberechtigten liegt. Das ist z.B. nicht der Fall, falls der "betrogene" Ehepartner selbst gegen eheliche Treuepflichten verstoßen hat, also selbst fremd geht oder ging.

Außerdem verlangt die Rechtsprechung eine so schwerwiegende Abkehr von ehelichen Bindungen, dass das Verlangen von Unterhalt grob unbillig erscheint. Das wurde zum Beispiel angenommen bei Aufnahme eines nachhaltigen, auf längere Dauer angelegten intimen Verhältnisses, wenn darin auch zugleich die Ursache für das Scheitern der Ehe liegt.

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang oft der Einwand des Unterhaltsberechtigten, die Ehe sei bereits bei Aufnahme der anderen Beziehung nicht mehr intakt gewesen.

In entsprechenden Fällen ist ein Unterhaltsausschluss nach meinen Erfahrungen erfolgreich durchsetzbar.

© Andreas Hornig — Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht

Rechtsanwalt Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann | Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht | AnwaltMediator (DAA)

Tätigkeitsschwerpunkte:

Zurück

Essenziell

Essenzielle Cookies sind für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich und können daher nicht deaktiviert werden.

Cookie-Informationen

Statistiken

Statistik-Cookies erlauben das Erfassen anonymer Informationen darüber, wie Sie unsere Webseite nutzen. Sie helfen uns dabei, Ihr Nutzererlebnis und unsere Inhalte zu verbessern.

Cookie-Informationen

Externe Medien

Externe Medien-Cookies erlauben das Laden von Medieninhalten aus externen Quellen. Sie können auch während des Besuchs der Webseite aktiviert werden, wenn Sie auf blockierte Medieninhalte stoßen.

Cookie-Informationen