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Oft die wirtschaftliche Existenz bedrohende Probleme im Zusammenhang mit der Ehescheidung stellen sich bei der Berechnung des Unterhalts und der Auseinandersetzung des vorhandenen oft gemeinsam erarbeiteten und auf beider Namen der Ehepartner angelegten Vermögens und/oder der Auseinandersetzung von Schulden, da gemeinsam aufgenommene Kredite bzw. langfristige Darlehen in der Regel auch der Finanzierung gemeinsam angeschaffter Gegenstände dienten und anlässlich der Trennung beider Partner eine möglichst gerechte Lösung gefunden werden soll.
Hinzu kommt, dass die Regeln des spezifischen Güterstandes, in den meisten Fällen die Regeln der Zugewinngemeinschaft, zu beachten sind. Wird dabei die Verwertung einzelner Vermögensgegenstände erforderlich sind auch steuerrechtliche Fragen zu klären.
Zusätzlich kompliziert wird das Ganze falls ein Teil des Vermögens noch zur Gesamthand mit Dritten bestehender nicht aufgelöster Erbengemeinschaften gehört.
Solche komplizierten Fallgestaltungen sind keineswegs selten. Ihre Lösung erfordert Erfahrung, hohe Fachkompetenz und akribische Arbeit.
© Andreas Hornig, Michael Bramme — Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht
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