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Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, wie am 04.09.2022 veröffentlicht.
Die Bedarfssätze des Kindesunterhalts werden sicher entsprechend angepasst werden. Mit einer neu gefassten Düsseldorfer Tabelle rechnen wir ab Mitte Dezember 2023.
© Andreas Hornig — Rechtsanwalt und AnwaltMediator, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht