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Das neue Unterhaltsvorschussgesetz ist am 17.08.2017 rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft getreten.
Nur bis 30.September 2017 kann man noch rückwirkend zum 1. Juli 2017 Leistungen beanspruchen. Antragsformulare gibt es in den Jugendämtern, auch online.
© Andreas Hornig — Rechtsanwalt und AnwaltMediator, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
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