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Auch der „Kinderbonus“ 2022 ist im Recht auf Kindergeld verankert und wird im Juli 2022 pro Kind in Höhe von 100 € ausgezahlt. Dies bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige (falls das minderjährige Kind beim anderen Elternteil lebt), den geschuldeten Unterhaltzahlbetrag für Juli um 50 € pro Kind kürzen kann.
© Andreas Hornig — Rechtsanwalt und AnwaltMediator, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht