Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
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Zertifiziert nach ISO 9001:2015
Das Erbrecht regelt alle Fragen rund um den Erbfall sowie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren erfolgreich Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte. Zudem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten – mit juristischer Präzision und menschlichem Augenmaß.
Beratung und Erstellung rechtssicherer Testamente und Erbverträge, um Ihren letzten Willen klar und eindeutig festzuhalten.
Vertretung von Pflichtteilsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie Beratung von Erben zur Abwehr unberechtigter Forderungen.
Unterstützung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, insbesondere bei Streitigkeiten über die Nachlassverteilung.
Prüfung und Anfechtung von Testamenten bei Verdacht auf Formfehler oder Testierunfähigkeit.
Beratung und Erstellung von Vorsorgedokumenten, um für den Fall der Handlungsunfähigkeit rechtlich abgesichert zu sein.
Viele Menschen fragen sich: Brauche ich im Erbrecht einen Notar oder einen Anwalt? Die Antwort hängt vom Einzelfall ab – beide Berufe haben unterschiedliche Aufgaben und Berechtigungen.
Der Notar ist ein neutraler Amtsträger. Er wird z. B. benötigt, wenn:
Ein Rechtsanwalt hingegen ist Ihr persönlicher Interessenvertreter – er berät, prüft und vertritt Sie, zum Beispiel:
Was geht bei beiden?
Ihre Ansprechpartner:
Andreas Hornig, Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Neukam, Rechtsanwalt
Christoper Ohnesorge, Rechtsanwalt
Kanzlei Hornig & Kollegen
Standorte: Bamberg, Forchheim, Haßberge und Umgebung
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Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, den bestimmte Angehörige – z. B. Kinder, Ehegatten oder Eltern – auch dann verlangen können, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt.
Ein Erbschein wird oft verlangt, wenn Sie als Erbe Nachlasswerte (z. B. Bankguthaben oder Immobilien) übertragen lassen möchten – besonders, wenn kein notarielles Testament mit gerichtlicher Eröffnungsniederschrift vorliegt.
Beim Anwalt richtet sich die Gebühr nach dem Umfang der Beratung und dem Vermögenswert. Beim Notar sind die Kosten gesetzlich geregelt (§ 36 GNotKG) und richten sich ebenfalls nach dem Vermögenswert. Wir beraten Sie transparent über die beste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Ja, ein eigenhändiges Testament ist rechtlich wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und mit Datum sowie Unterschrift versehen ist. Dennoch kommt es häufig zu Auslegungskonflikten. Eine rechtliche Beratung kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Dann greift die gesetzliche Erbfolge – d. h., Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte erben nach gesetzlich festgelegten Quoten. Das kann zu ungewollten Ergebnissen führen. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass gezielt zu regeln.
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über den Nachlass müssen gemeinsam getroffen werden. Konflikte sind dabei häufig – wir beraten Sie zur Auseinandersetzung und Auflösung der Gemeinschaft.
Ja, durch Schenkungen unter Ausnutzung von Freibeträgen lassen sich Erbschafts- und Schenkungssteuer teilweise vermeiden. Wir beraten Sie zu rechtssicheren Gestaltungen und steuerlich sinnvollen Möglichkeiten.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn z. B. Zweifel an der Testierfähigkeit bestehen oder es durch Irrtum, Täuschung oder Drohung zustande kam. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Verfahren.
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