Rechtsanwalt Andreas Hornig
Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Klaus Neukam

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christopher Ohnesorge

Rechtsanwalt

Schützenstraße 24
96047 Bamberg

+49 (0) 951 942311 0
+49 (0) 951 942311 50

Zertifiziert nach ISO 9001:2015

Erbrecht

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Bamberg

Das Erbrecht regelt alle Fragen rund um den Erbfall sowie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren erfolgreich Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte. Zudem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten – mit juristischer Präzision und menschlichem Augenmaß. 

Unsere Leistungen im Überblick: 

Testamentsgestaltung und Erbverträge

Beratung und Erstellung rechtssicherer Testamente und Erbverträge, um Ihren letzten Willen klar und eindeutig festzuhalten. 

Pflichtteilsansprüche


Vertretung von Pflichtteilsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie Beratung von Erben zur Abwehr unberechtigter Forderungen. 

Erbengemeinschaften


Unterstützung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, insbesondere bei Streitigkeiten über die Nachlassverteilung. 

Anfechtung von Testamenten


Prüfung und Anfechtung von Testamenten bei Verdacht auf Formfehler oder Testierunfähigkeit. 

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen


Beratung und Erstellung von Vorsorgedokumenten, um für den Fall der Handlungsunfähigkeit rechtlich abgesichert zu sein. 

 

Erbrecht – Notar oder Anwalt?

Viele Menschen fragen sich: Brauche ich im Erbrecht einen Notar oder einen Anwalt? Die Antwort hängt vom Einzelfall ab – beide Berufe haben unterschiedliche Aufgaben und Berechtigungen. 

Was macht der Notar?


Der Notar ist ein neutraler Amtsträger. Er wird z. B. benötigt, wenn: 

  • ein Erbvertrag beurkundet werden soll 
  • ein notarielles Testament erstellt und im Amtsgericht hinterlegt wird 
  • ein Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht eingereicht werden muss 

Was macht der Anwalt?


Ein Rechtsanwalt hingegen ist Ihr persönlicher Interessenvertreter – er berät, prüft und vertritt Sie, zum Beispiel: 

  • bei Streitigkeiten in Erbengemeinschaften 
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen 
  • bei der Anfechtung eines Testaments 
  • bei der individuellen Gestaltung Ihres Testaments 
  • bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 
  • und wenn rechtlich komplexe familiäre oder steuerliche Konstellationen vorliegen 

Was geht bei beiden? 

  • Eine erste Beratung zur Testamentserstellung oder Vermögensnachfolge ist bei Anwalt und Notar möglich. 
  • Auch ein Testament kann bei beiden entworfen werden – beim Notar wird es öffentlich beurkundet, beim Anwalt individuell formuliert und kann privat oder über das Amtsgericht hinterlegt werden. 

 

Häufige Anlässe für eine anwaltliche Beratung im Erbrecht: 

  1. Pflichtteilsansprüche
    Wenn nahe Angehörige enterbt wurden oder weniger erhalten haben als ihnen gesetzlich zusteht, beraten wir bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. 
  1. Streitigkeiten in Erbengemeinschaften
    Konflikte unter Miterben, insbesondere bei der Aufteilung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten, erfordern oft rechtliche Unterstützung. 
  1. Testamentsgestaltung
    Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist eine klare und rechtssichere Testamentsgestaltung unerlässlich. Wir helfen, Ihren letzten Willen eindeutig festzuhalten. 

 

Ihre Ansprechpartner: 

Andreas Hornig, Fachanwalt für Erbrecht 

Klaus Neukam, Rechtsanwalt 

Christoper Ohnesorge, Rechtsanwalt

Kanzlei Hornig & Kollegen
Standorte: Bamberg, Forchheim, Haßberge und Umgebung 

 

 

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Häufige Fragen - FAQ 

Was ist der Pflichtteil und wer bekommt ihn?


Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, den bestimmte Angehörige – z. B. Kinder, Ehegatten oder Eltern – auch dann verlangen können, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt. 

Wann brauche ich einen Erbschein?


Ein Erbschein wird oft verlangt, wenn Sie als Erbe Nachlasswerte (z. B. Bankguthaben oder Immobilien) übertragen lassen möchten – besonders, wenn kein notarielles Testament mit gerichtlicher Eröffnungsniederschrift vorliegt. 

Was kostet ein Testament beim Anwalt oder Notar?


Beim Anwalt richtet sich die Gebühr nach dem Umfang der Beratung und dem Vermögenswert. Beim Notar sind die Kosten gesetzlich geregelt (§ 36 GNotKG) und richten sich ebenfalls nach dem Vermögenswert. Wir beraten Sie transparent über die beste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung. 

Kann ich ein handschriftliches Testament selbst schreiben?


Ja, ein eigenhändiges Testament ist rechtlich wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und mit Datum sowie Unterschrift versehen ist. Dennoch kommt es häufig zu Auslegungskonflikten. Eine rechtliche Beratung kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. 

Was passiert, wenn es kein Testament gibt?


Dann greift die gesetzliche Erbfolge – d. h., Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte erben nach gesetzlich festgelegten Quoten. Das kann zu ungewollten Ergebnissen führen. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass gezielt zu regeln. 

Was ist eine Erbengemeinschaft?


Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über den Nachlass müssen gemeinsam getroffen werden. Konflikte sind dabei häufig – wir beraten Sie zur Auseinandersetzung und Auflösung der Gemeinschaft. 

Kann ich zu Lebzeiten etwas verschenken, um Erbschaftsteuer zu sparen?


Ja, durch Schenkungen unter Ausnutzung von Freibeträgen lassen sich Erbschafts- und Schenkungssteuer teilweise vermeiden. Wir beraten Sie zu rechtssicheren Gestaltungen und steuerlich sinnvollen Möglichkeiten. 

Wie kann ich ein Testament anfechten?


Ein Testament kann angefochten werden, wenn z. B. Zweifel an der Testierfähigkeit bestehen oder es durch Irrtum, Täuschung oder Drohung zustande kam. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Verfahren. 

 

 

 

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