Rechtsanwalt, Bankkaufmann
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Das Wichtigste in Kürze
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer Erbe geworden ist und welchen Erbanteil er besitzt. Er dient als umfassender Legitimationsnachweis gegenüber Dritten – beispielsweise gegenüber einer Bank, einer Versicherung oder dem Grundbuchamt.
Benötigt wird er immer dann, wenn nicht eindeutig feststeht, wer Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist. Besonders relevant ist dies bei
Zuständig ist ausschließlich das Nachlassgericht, also das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Der Antrag kann persönlich beim Gericht gestellt werden oder über einen Notar, der die Unterlagen beglaubigt und weiterleitet.
Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins muss folgende Angaben enthalten:
Das Gericht prüft anschließend:
Die Erben müssen eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass ihre Angaben vollständig und richtig sind. Nach Abschluss der Prüfung wird der Erbschein erteilt.
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sowohl der Antrag als auch die eidesstattliche Versicherung verursachen jeweils Gebühren. Bei hohem Vermögen kann dies mehrere hundert Euro bis über tausend Euro ausmachen.
Häufig lässt sich der Aufwand vermeiden – insbesondere wenn
Banken oder das Grundbuchamt müssen diese Dokumente ebenso akzeptieren wie einen Erbschein, sofern die Erbfolge zweifelsfrei feststeht.
Ein Erbscheinverfahren kann komplex werden, vor allem bei mehreren Erben, Immobilien im Nachlass oder unklaren familiären Verhältnissen.
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Website dienen lediglich dazu, einen ersten Überblick über teilweise komplexe Rechtsfrage zu vermitteln. Eine Rechtsberatung wird dadurch nicht ersetzt und erfordert stets eine individuelle Beratung, damit die Besonderheiten des Einzelfalls und etwaige Änderungen der Rechtslage berücksichtigt werden können. Für eine rechtssichere Auskunft vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.