Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Erbschein: Warum er wichtig ist und wie Sie ihn erhalten

Das Wichtigste in Kürze 

  • Ein Erbschein weist gegenüber Dritten nach, wer erbberechtigt ist. 
  • Der Antrag wird beim Nachlassgericht gestellt – alternativ über einen Notar. 
  • Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen häufig einen Erbschein für Auskünfte oder Umschreibungen. 
  • Ein Erbschein ist nicht immer notwendig – etwa wenn ein notarielles Testament vorliegt. 
  • Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. 

 

Was ist ein Erbschein und wann wird er benötigt?

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer Erbe geworden ist und welchen Erbanteil er besitzt. Er dient als umfassender Legitimationsnachweis gegenüber Dritten – beispielsweise gegenüber einer Bank, einer Versicherung oder dem Grundbuchamt. 

Benötigt wird er immer dann, wenn nicht eindeutig feststeht, wer Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist. Besonders relevant ist dies bei 

  • fehlendem Testament, 
  • handschriftlichen Testamenten, 
  • komplexen Erbengemeinschaften, 
  • Immobilien im Nachlass. 

Wer stellt den Erbschein aus?

Zuständig ist ausschließlich das Nachlassgericht, also das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Der Antrag kann persönlich beim Gericht gestellt werden oder über einen Notar, der die Unterlagen beglaubigt und weiterleitet. 

 

So läuft der Antrag ab

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins muss folgende Angaben enthalten: 

  • persönliche Daten der Erben, 
  • Verwandtschaftsverhältnis, 
  • Angaben zum Nachlasswert, 
  • Erklärungen zur Erbfolge (z.B. Ausschluss anderer Erbberechtigter). 

Das Gericht prüft anschließend: 

  • Testamente, 
  • gesetzliche Erbfolge, 
  • Ausschlagungserklärungen, 
  • Pflichtteilsrechte. 

Die Erben müssen eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass ihre Angaben vollständig und richtig sind. Nach Abschluss der Prüfung wird der Erbschein erteilt. 

Kosten des Erbscheins

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sowohl der Antrag als auch die eidesstattliche Versicherung verursachen jeweils Gebühren. Bei hohem Vermögen kann dies mehrere hundert Euro bis über tausend Euro ausmachen. 

Wann ist kein Erbschein erforderlich?

Häufig lässt sich der Aufwand vermeiden – insbesondere wenn 

  • ein notarielles Testament oder 
  • ein Erbvertrag existiert. 

Banken oder das Grundbuchamt müssen diese Dokumente ebenso akzeptieren wie einen Erbschein, sofern die Erbfolge zweifelsfrei feststeht. 

Hilfe vom Anwalt – Ihre Vorteile

Ein Erbscheinverfahren kann komplex werden, vor allem bei mehreren Erben, Immobilien im Nachlass oder unklaren familiären Verhältnissen. 

👉 Professionelle Unterstützung erhalten Sie von unseren Fachanwälten für Erbrecht.
Wir begleiten Sie bei: 

  • der Vorbereitung und Einreichung des Antrags, 
  • der Prüfung, ob ein Erbschein überhaupt notwendig ist, 
  • Auseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft, 
  • Kontakten zu Bank, Nachlassgericht und Grundbuchamt. 

 

Hinweis: Die Informationen auf dieser Website dienen lediglich dazu, einen ersten Überblick über teilweise komplexe Rechtsfrage zu vermitteln. Eine Rechtsberatung wird dadurch nicht ersetzt und erfordert stets eine individuelle Beratung, damit die Besonderheiten des Einzelfalls und etwaige Änderungen der Rechtslage berücksichtigt werden können. Für eine rechtssichere Auskunft vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. 

 

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