Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Erbengemeinschaft: Erst versilbern, dann teilen

Streiten, versilbern, teilen

Gibt es nach einem Todesfall mehrere Erben spricht man von einer Erbengemeinschaft: Den Erben gehört der gesamte Nachlass gemeinschaftlich bis zur endgültigen Auseinandersetzung, die eine Aufteilung aller zum Nachlass gehörenden Werte bewirkt und damit zugleich die Erbengemeinschaft auflöst.

Das kann sehr rasch gehen falls alle vernünftig und einig sind. Oft herrscht unter Erben allerdings Unfrieden und Streit bis hin zum offenen Hass. Dann hilft nur die streitige Auseinandersetzung. Diese kann sich hinziehen. Denn eine abschließende streitige Auseinandersetzung kann nach den gesetzlichen Vorschriften erst durchgesetzt werden, falls alle zum Nachlass gehörenden Sachwerte zu Geld gemacht, also "versilbert" worden sind, wie der Volksmund sagt. Keinen Erfolg hat damit jeder Miterbe, der trotz dieser eindeutigen Rechtslage vorzeitige Teilung durchsetzen will.
Erfolg hat dagegen, wer alle vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft. Denn damit wird auch der letzte Querulant besiegt.

© Andreas Hornig — Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht

Rechtsanwalt Andreas Hornig

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