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Immer wieder führen wir Streitigkeiten über die Wirksamkeit von handschriftlichen Testamenten. Bleiben im Ergebnis Zweifel, liegt kein gültiges Testament vor. Denn hierfür muss gerade außer Zweifel sein, dass das Schriftstück einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers wiedergibt. Solche Zweifel können sich aus dem Fundort und einer nachlässigen Gestaltung ergeben. So lässt z.B. eine Kritzelei auf einem Zettel, der in einem Durcheinander im Schreibtisch liegt, den Rückschluss zu, dass es sich eher um einen Entwurf handelt und nicht um eine ernsthaft gewollte letztwillige Verfügung.
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