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Ab 1.1.2021 soll sich der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wie folgt erhöhen:
Für Kinder unter 6 Jahren: von jetzt 369 € auf 378 €.
Für Kinder über 6 und unter 12 Jahren: von jetzt 424€ auf 434€
Für Kinder über 12 und unter 18 Jahren: von jetzt 497€ auf 508€
Ferner sieht das Zweite Familienentlastungsgesetz eine Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind vor. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind sogar 250 Euro.
Mit dem Erscheinen der neuen Düsseldorfer Tabelle, die dann für die Zeit ab 1.1.2021 gelten soll, rechne ich ab Mitte Dezember 2020.
© Andreas Hornig — Rechtsanwalt und AnwaltMediator, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht