Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Häufige Abänderung im Versorgungsausgleich

Häufige Abänderungsfälle im Versorgungsausgleich

 

In den letzten Jahren wurden wir oft von Mandanten gebeten, ihre im Zuge der Ehescheidung ergangenen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich zu überprüfen. Dies waren unsere bisherigen häufigsten Änderungsmöglichkeiten:

 

  1. Der/die geschiedene Partner/in ist verstorben und hat entweder zuvor noch überhaupt keine Rente bezogen oder aber nur maximal 36 Monate.
  2. Die geschiedene Ehefrau hat die Rentengutschrift für die so genannte Mütterrente für die während der Ehezeit vor 1992 geborenen Kinder ab Juli 2014 (Mütterrente I) und noch einmal ab März 2019 (Mütterrente II)  erhalten. Als Folge haben sich ihre ehezeitlichen Rentenanwartschaften erhöht, so dass in vielen Fällen eine entsprechende Neuberechnung des Versorgungsausgleichs zu einer Herabsetzung der Ausgleichslast führt.
  3. Eine der geschiedenen Partner war Beamter und hat nicht bis zu dem Pensionsalter gearbeitet, das der Entscheidung zum Versorgungsausgleich zugrunde lag und/oder jetzt schlechtere Versorgungsbezüge als sie bei der Entscheidung zum Versorgungsausgleich prognostiziert wurden, weil das Weihnachtsgeld und/oder die monatliche Bruttopension nun geringer ausfallen.

 

Falls eine Abänderungsmöglichkeit besteht sollte man umgehend handeln um kein Geld zu verschenken, da Abänderungen immer erst für künftige Zahlungen beantragt werden können.

 

Andreas Hornig

Rechtsanwalt und Fachanwalt

für Familienrecht und Erbrecht

 

 

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