Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Schützenstraße 24
­96047 Bamberg

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Zertifiziert nach ISO 9001:2015

Umgang und Unterhalt Kind

Öfter sehen - weniger zahlen

Unterhalt Kind: Öfter sehen - weniger zahlen
Erweiterter Umgang und Herabsetzung Unterhalt

Bei nicht beengten wirtschaftlichen Verhältnissen können außergewöhnlich hohe reine Umgangsmehrkosten Anlass geben, den Unterhaltsbedarf des Kindes unter Herabstufung einer niedrigeren Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Dieser Unterhaltsbedarf kann (weiter) gemindert werden, soweit der Barunterhaltspflichtige im Zuge seines erweiterten Umgangs bedarfsdeckende Mehrkosten aufwendet, die zu Ersparnissen des betreuenden Elternteils führen (BGH v. 12.03.2014 XII ZB 234/13).

Rechtsanwalt Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann | Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht | AnwaltMediator (DAA)

Tätigkeitsschwerpunkte:

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