Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Mehr Rente ab 1.Juli 2017

Die Rente von der Deutschen Rentenversicherung steigt um 1,9 %, in den neuen Bundesländern sogar um 3,59%.

Der aktuelle Rentenwert beträgt nun 31,03 Euro pro Entgeltpunkt, in den neuen Bundesländern 29,69 Euro.

Das hat Auswirkungen im Unterhaltsrecht und im Versorgungsausgleichsrecht. Ferner erscheint die gesetzliche Rentenversicherung im Licht der Erhöhungen der letzten Jahre auch als Geldanlage für die Altersvorsorge durchaus attraktiv :

 

I. Auswirkungen im Unterhaltsrecht:

1. Für den Pflichtigen:

Wer Unterhalt für einen berenten Elternteil oder Ex-Partner zu zahlen hat sollte prüfen lassen, ob sich dadurch die Unterhaltsschuld verringert. Zwar berechtigt nicht jede kleine Einkommensveränderung zu einer Unterhaltsabänderung, da die Rechtsprechung in aller Regel nur dann eine solche zulässt, falls die so genannte Wesentlichkeitsgrenze von 10% überschritten wird. Allerdings gab es in den letzten Jahren mehrere Rentenerhöhungen, so dass bei Berücksichtigung der Summe der Steigerungen durchaus die Wesentlichkeitsgrenze überschritten worden sein könnte, zumal auch das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Pflichtigen im gleichen Zeitraum gesunken sein könnte, zum Beispiel durch die im gleichen Zeitraum gestiegenen höheren Sozialabgaben. Es lohnt sich also, die Höhe der Unterhaltsschuld von Fall zu Fall von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen.

 

2. Für den Berechtigten:

 

Wer zusätzlich zur Rente Unterhalt aufgrund eines gerichtlich abgeschlossenen Vergleichs bzw. einer außergerichtlichen Einigung mit dem Unterhaltsschuldner bezieht ist nach der Rechtsprechung verpflichtet, jede Einkommenserhöhung dem Unterhaltsschuldner unaufgefordert mitzuteilen. Geschieht dies nicht droht der Verlust des Unterhaltsanspruches.

Allerdings hat jeder Unterhaltsberechtigte im Regelfall auch das Recht, alle 2 Jahre vom Pflichtigen Auskunft über dessen aktuelle Einkommenslage zu fordern um auf dieser Grundlage evtl. höheren Unterhalt durchsetzen zu können. Es lohnt sich also auch für den Berechtigten, die Höhe der Unterhaltsschuldner regelmäßig von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen.

 

II. Auswirkungen im Versorgungsausgleich:

 

Die im Rahmen des Versorgungsausgleichs anlässlich der Ehescheidung auszugleichenden Anrechte bei der Deutschen Rentenversicherung werden durch die Erhöhung wertvoller, was - bei weiterer Steigerungsprognose - die in einigen Fällen noch stärker als bisher dafür spricht, auszugleichende Anrechte nach Möglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu konzentrieren anstatt in anderen Altersvorsorgeprodukten, zumal die Deutsche Rentenversicherung neben der Absicherung für das Alter auch noch eine Absicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit und für Hinterbliebene bietet.

 

II. Freiwillige Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung als attraktive Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge?

Klar: Das eingezahlte Kapital fließt nur als Rente zurück. Allerdings gab es in den letzten Jahren mehrere Rentensteigerungen, abzulesen an dem jeweiligen Wert der Entgeltpunkte:

Punktwert ab Rente West Rente Ost
1. Juli 2013 28,14 Euro 25,74 Euro
1. Juli 2014 28,61 Euro 26,39 Euro
1. Juli 2015 29,21 Euro 27,05 Euro
1. Juli 2016 30,45 Euro 28,66 Euro
1. Juli 2017 31,03 Euro 29,69 Euro


Das bedeutet in nur 4 Jahren in den alten Bundesländern eine Steigerung um insgesamt 10,27%. Im gleichen Zeitraum betrug die Preissteigerung, abzulesen am allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland, insgesamt nur rund 2,55 %.

Rechtsanwalt Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann | Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht | AnwaltMediator (DAA)

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