Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
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Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss werden zum 1.1.2021 erhöht.
Kindergeld
Es wird um 15 € pro Kind und Monat erhöht und beträgt dann 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte Kind und 250 € ab dem vierten Kind.
Kinderzuschlag
Er steigt von 185 € um 20 € auf bis zu 205 € pro Monat pro Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Diese Familienleistung wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Außerdem werden die Eltern von den Kita-Gebühren befreit und haben diverse andere finanzielle Vorzüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
-das Schulbedarfspaket mit 150 € pro Kind pro Schuljahr, das ab 2021 auf 154,50 € pro Jahr erhöht wird
-kostenlose Schülerfahrkarten,
-kostenloses Mittagessen in Kita und Schule und
-kostenlose Nachhilfe sowie
-einen monatlichen Zuschuss von 15 € für die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten.
Unterhaltsvorschuss
Kinder unter sechs Jahren: 174 €,
Kinder von sechs bis elf Jahren: 232 €
Kinder von zwölf bis 17 Jahren: 309 €.
Quelle: https://www.juris.de/perma?d=jzs-FAMRB-2020-12-0465-02-K-002