Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Schützenstraße 24
­96047 Bamberg

+49 (0) 951 942311 0
+49 (0) 951 942311 50

Zertifiziert nach ISO 9001:2015

Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung

Das OLG Brandenburg hat die Voraussetzungen zusammengefasst, die erforderlich sind damit ein Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung gerichtlich anerkannt wird:

„Es genügt ein der konkreten Wohnsituation entsprechendes Höchstmaß räumlicher Trennung (OLG Köln FamRZ 1982, 807 BeckOGK/S. Kappler, 1.5.2020, BGB § 1567, Rn. 30). Die gemeinsame Nutzung der der Versorgung und Hygiene dienenden Räume (Küche, Toilette, Bad, Waschküche) sowie Absprachen über deren Benutzung schließen - wenn solche Räume nur einmal vorhanden sind - die Annahme eines Getrenntlebens folglich nicht aus. Haushaltsgeräte, die - wie die Waschmaschine - in der Wohnung nicht leicht doppelt aufgestellt werden können, können ebenfalls gemeinsam genutzt werden (BeckOGK/S. Kappler, a. a. O., Rn. 32). Außer den der Versorgung und Hygiene dienenden Räumen darf kein Zimmer der ehelichen Wohnung gemeinsam genutzt werden; die übrigen Zimmer der ehelichen Wohnung müssen strikt getrennt werden. Die Ehegatten müssen getrennt wohnen und schlafen (BeckOGK/S. Kappler, a. a. O., Rn. 33).“

Oberlandesgericht Brandenburg

Beschl. v. 10.08.2020, Az.: 13 UF 122/17, FuR 2020, Heft 11

 

Zurück

Essenziell

Essenzielle Cookies sind für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich und können daher nicht deaktiviert werden.

Cookie-Informationen

Statistiken

Statistik-Cookies erlauben das Erfassen anonymer Informationen darüber, wie Sie unsere Webseite nutzen. Sie helfen uns dabei, Ihr Nutzererlebnis und unsere Inhalte zu verbessern.

Cookie-Informationen

Externe Medien

Externe Medien-Cookies erlauben das Laden von Medieninhalten aus externen Quellen. Sie können auch während des Besuchs der Webseite aktiviert werden, wenn Sie auf blockierte Medieninhalte stoßen.

Cookie-Informationen