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Ab dem 1.1.2017 steigt der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung monatlich in der ersten Altersstufe um 7 € auf 342 €, in der zweiten Altersstufe um 9 € auf 393 € und in der dritten Altersstufe um 10 € auf 460 €. Wie bisher unter Abzug des halben staatlichen Kindergeldes errechnet sich dann der Zahlbetrag. Die notwendigen Anpassungen an die weiteren Einkommensgruppen werden zu einer erneuten Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ führen.
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