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Jedes Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Finanzierung einer abgeschlossenen Berufsausbildung, welche den Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen des Kindes am besten entspricht, aber auch seine Grenzen hat an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. In den Fällen Abitur-Lehre-Studium kommt es zudem auf einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang der Ausbildungsgänge an. Es gibt hierzu sehr ausdifferenzierte Rechtsprechung.
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