Rechtsanwalt Andreas Hornig

Andreas Hornig

Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Wechselmodell und Unterhalt

Leben Kinder voneinander getrennter Eltern zeitlich jeweils hälftig bei Mutter und Vater (paritätisches Wechselmodell) stellt sich die Frage, wer welchen Barunterhalt für die Kinder zu bezahlen hat.

Bisherige Berechnungsmethoden sind relativ kompliziert und führen zu oft unbefriedigenden Ergebnissen.

Der Arbeitskreis 4 des 22. Deutscher Familiengerichtstages 2017 hat vorgeschlagen, einen durch das Wechselmodell bedingten Mehrbedarf der Kinder pauschal zu ermitteln (zum Beispiel durch Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle).

Wesentlich ist:
Leben Kinder abwechselnd in voneinander getrennten Haushalten ihrer Eltern kostet das mehr Geld: Auf beiden Seiten entstehen höhere Wohnkosten, auf beiden Seiten entstehen Kosten für eine gesonderte Einrichtung und Ausstattung der Kinderzimmer, für Bekleidung und deren Pflege, es entstehen unter Umständen auch zusätzliche Fahrtkosten. Vereinbaren Eltern ein solches Modell müssen sie auch bereit sein, diese Mehrkosten zu finanzieren und im Rahmen der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse auszugleichen.


Um ein gerechtes Finanzierungsmodell zu finden bietet sich eine Mediation besonders an.

© Andreas Hornig — Rechtsanwalt und AnwaltMediator, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht

Rechtsanwalt Andreas Hornig

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Fachanwalt für Erbrecht | AnwaltMediator (DAA)

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