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Bei einer Alleinverdienerehe von langer Dauer (hier: 1983-2019) und Erwerbsunfähigkeit der unterhaltsberechtigten Ehefrau gibt es keine zeitliche Befristung des Anspruches auf Nachscheidungsunterhalt (AG Frankenthal 29.04.21, 71 F 214/19).
Entscheidungen zum Unterhalt sind immer Einzelfallentscheidungen. Lassen Sie sich fachkundig beraten.
© Andreas Hornig — Rechtsanwalt und AnwaltMediator, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht