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Kaum auf der Welt - schon geht die Streiterei von A bis Z los, angefangen mit A wie Abstammung bis Z wie Zahlungspflicht. Wer ist der Vater des Kindes (A wie Abstammung)? Wer muss an wen Unterhalt bezahlen und in welcher Höhe (Z wie Zahlung)? Wer darf das Kind wann und wie lange sehen (U wie Umgang)? Bei wem wohnt das Kind hauptsächlich (A wie Aufenthaltsbestimmung)? Und wie soll das Kind überhaupt heißen (N wie Namensrecht)?
Gerade über das Namensrecht des Kindes sind zahlreiche Streitigkeiten geführt worden. Dabei ging es zumeist darum, dass der Standesbeamte sich weigerte, einen bestimmten Vornamen einzutragen, auf den sich die Eltern geeinigt hatten:
So sind Eltern mit dem Wunsch gescheitert, ihr Kind Bierstübl,Lord, Moewe oder Pfefferminz zu nennen. Auch Atomfried, Borussia, Liebknecht oder Verleihnix und Waldmeister hatten keine Chance. Mit Birkenfeld, Djehad (ausgesprochen: Dschihad), Jazz und Fanta hatten sie dagegen Erfolg.
Es kann aber auch Streit der Eltern untereinander darüber geben, welchen Nachnamen ein Kind haben soll wenn die Eltern zwar gemeinsam sorgeberechtigt sind aber keinen gemeinsamen Familiennamen führen. Dann kann das Familiengericht das Namensbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen (OLG Nürnberg 30.7.18, 10 UF 838/18)