Rechtsanwalt, Bankkaufmann
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Zertifiziert nach ISO 9001:2015
Es gelten folgende Grundsätze:
1. Kindergeld gibt es bis zum 18. Geburtstag.
2. Wer keine Ausbildung absolviert erhält Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr solange er beim Jobcenter arbeitslos gemeldet ist.
3. Wer eine Ausbildung absolviert oder die Suche um einen Ausbildungsplätze nachweisen kann (am Besten dadurch, dass er/sie bei der Agentur für Arbeit als Suchender gemeldet ist) bis zum 25. Geburtstag.
4. Kindergeld gibt es bis zum 25. Geburtstag auch in der Übergangszeit zwischen Schule und weiterführender Ausbildung falls dieser Zeitraum 4 Monate nicht überschreitet.
In den Fällen zu Ziff. 2-4 ist jeweils ein sofortiger Antrag erforderlich.
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