Achtung: Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung rückgängig machen!
Falls Sie privat krankenversichert sind, ggf. sogar noch beim Axa-Konzern, gibt es nach einem neuen, allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Potsdam (Az. 29 C 122/16) gegen die Axa die Möglichkeit, die teils kräftigen Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre anzugreifen. Auf jeden Fall sollte man seine Rechte gegenüber der Versicherung bereits geltend machen. Lassen Sie sich beraten. Rechtsanwalt Michael Bramme aus unserer Kanzlei hilft Ihnen gerne weiter.