Niedriger Grundlohn + Zulagen = zulässiger Mindestlohn

Wann ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zu entscheiden, ob der gesetzliche Mindestlohnanspruch ( pro Stunde im Jahr 2017: 8,84 € brutto) nur durch den vom Arbeitgeber bezahlten Grundlohn erfüllt werden kann, oder auch durch Zahlung von anderen Vergütungsbestandteilen wie Schichtzulagen und Prämien. Mit anderen Worten: Kann der Arbeitgeber sich darauf berufen, der Mindestlohn sei erfüllt, falls man alle seine Zahlungen wie eben z.B. Prämien oder Schichtzulagen berücksichtigt?
Das BAG hat hier eindeutig zu Gunsten der Arbeitgeber entschieden und in seiner Entscheidung vom 21.12.2016 (Az. 5 AZR 374/16) festgehalten, dass jede Vergütungszahlung des Arbeitgebers mit zu berücksichtigen ist, unabhängig z.B. davon zu welcher Tageszeit oder welcher Qualität die Arbeitsleistung erbracht wird.
Allerdings gibt es im Gesetz auch Ausnahmen für Zahlungen des Arbeitgebers die unabhängig von der Arbeitsleistung erbracht werden oder einem bestimmten gesetzlichen Zweck dienen.
Bei Fragen zum Mindestlohn helfen wir Ihnen gerne weiter! Wenden Sie sich an Herrn RA Bramme.

Ihr

Michael Bramme
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kanzleianschrift:
Hornig | Dr. Händler
Rechtsanwälte, Fachanwälte
Franz-Ludwig-Str. 11
D-96047 Bamberg
Telefon: 0049(0)951-51956-0
Telefax: 0049(0)951-51956-5 23
mailto: bramme@hornig-haendler.de
internet: www.hornig-haendler.de

Zurück

Essenziell

Essenzielle Cookies sind für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich und können daher nicht deaktiviert werden.

Cookie-Informationen

Statistiken

Statistik-Cookies erlauben das Erfassen anonymer Informationen darüber, wie Sie unsere Webseite nutzen. Sie helfen uns dabei, Ihr Nutzererlebnis und unsere Inhalte zu verbessern.

Cookie-Informationen

Externe Medien

Externe Medien-Cookies erlauben das Laden von Medieninhalten aus externen Quellen. Sie können auch während des Besuchs der Webseite aktiviert werden, wenn Sie auf blockierte Medieninhalte stoßen.

Cookie-Informationen