Der Gesetzgeber hat wesentliche Änderungen des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Das neue Mutterschutzgesetz tritt ab 01.01.2018 in Kraft. Einige wichtige Änderungen werde aber bereits am Sommer 2017 gelten, nämlich insbesondere folgende:
1.
Die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes wird von acht auf zwölf Wochen verlängert. Hierzu muss aber ein besonderer Antrag gestellt werden.
2.
Für Mütter, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, wird nun ein besonderer Kündigungsschutz eingeführt.