Michael Bramme

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Kontoführungsgebühren für Bausparverträge zurückfordern

Gebühren können zurückgefordert werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 09.05.2017, Az. XI ZR 308/15 der bisherigen jahrzehntelangen Abrechnungspraxis vieler Bausparkassen eine klare Absage erteilt. Danach ist es unzulässig, vom Bausparer während der Darlehensphase Kontoführungsgebühren zu verlangen. Deshalb können jedenfalls etwaige gezahlte Gebühren ab 2014 noch zurückgefordert werden.

Rechtsanwalt Michael Bramme

Rechtsanwalt | Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
Fachanwalt für Familienrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

Interessenschwerpunkt:

  • Versicherungsrecht
  • Wirtschafts- und Unternehmensrecht

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